Gefahrgutverpackung
Der Gesetzgeber untersagt, dass Gefahrgut unverpackt transportiert oder irgendeiner Ortsveränderung unterzogen werden darf.
Außerdem besteht er auf den Einsatz von geschultem Personal bei der Verpackung von gefährlichen Gütern.
Aus diesem Grund kommen Gefahrgut-Experten bei Bedarf direkt zu Ihnen ins Haus.
Als mobiler Dienstleister übernehmen sie auftragsbezogen die Verpackung der Gefahrgüter vor Ort.
Sie verpacken das Versandgut fachgerecht und gesetzeskonform mit allen erforderlichen Materialien und erstellen
alle erforderlichen Papiere. Danach kann das Packstück auf gewohntem Weg versendet werden.
Gerne schulen wir auch Sie zum Gefahrgutverpacker (PK1)